Whistleblower

Whistleblower

Sie verteidigen unsere Freiheit und erobern moralische Standards zurück

Freiheit ist Leben. Nicht zuletzt wird eine Verurteilung mit Gefängnis als Freiheitsentzug bezeichnet. Neben der Freiheit des Denkens, der Meinungsfreiheit, der Pressefreiheit, der Versammlungsfreiheit, der Religionsfreiheit, usw. ist auch die Wahrung der Privatsphäre dazu zu rechnen, alles Grundrechte, die niemand dem Menschen beschneiden darf, die nicht zur Disposition stehen.“Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine Familie, seine Wohnung und seinen Schriftverkehr oder Beeinträchtigungen seiner Ehre und seines Rufes ausgesetzt werden. Jeder hat Anspruch auf rechtlichen Schutz gegen solche Eingriffe oder Beeinträchtigungen“ (Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, Art. 12). Trotzdem meinen manche, die ebenfalls diese Freiheiten in den „freiheitlichen Demokratien“ genießen, diese in den vergangenen Jahrzehnten von vielen Menschen unter Einsatz des eigenen Lebens verteidigten Grundwerte des Menschen mit Füßen treten zu können. Die Privatsphäre gehört zu den elementaren Grundrechten. Sie ist Teil der Identität von Menschen. Eine der effektivsten Foltermethoden totalitärer Systeme ist die systematische Beschneidung bzw. der Entzug der Privatsphäre. Ein Schritt auf dem Weg zur Vernichtung von Menschen, ein entscheidender, denn er nimmt Autonomie, Würde, Selbstbestimmung. Genau dieses beabsichtigen heutzutage sogar demokratisch legitimierte Staaten bzw. deren Organe. „Es ist eine Aushebelung des Rechtsstaats und ich glaube, dass sich ziemlich viele Menschen, die politisch aktiv sind, in einer solchen Umgebung unsicher fühlen müssen, nicht nur ich. Denken Sie an das jetzt enthüllte Ausmaß der Überwachung. Es ist eine unfassbare Verletzung des Grundrechts auf Privatheit und informelle Selbstbestimmung. Es verstößt, auch in Amerika, gegen die Verfassung. Wenn sie damit davonkommen, was passiert als Nächstes?“ (Sarah Harrison im Stern Nr. 50 2013 über die Antiterrorgesetze in Großbritannien) Whisleblower sind zu schützen und zu unterstützen, weil sie für die Achtung der Menschenrechte und der Freiheit kämpfen und dabei ihr eigenes Leben aufs Spiel setzen. Diejenigen, die Manning ins Gefängnis steckten, gehören selbst dorthin. Manning dagegen ist freizulassen, denn er hat sich verdient gemacht für freiheitlich demokratische Werte, für die Zivilgesellschaft wie Snowden und andere Whisleblower. Ein Gerüst von Grundordnungen, dazu zählt auch und vor allem die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“ der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948 (die Rede- und Glaubensfreiheit und die Freiheit vor Furcht und Not gelten als „das höchste Streben des Menschen“), wurde nach dem 2. Weltkrieg in vielen Ländern zum Schutz der Menschen vor Willkür anerkannt, auch von den USA. Unter diesem Schirm konnte man sich bis vor einigen Jahren zumindest in den freiheitlichen Demokratien noch ziemlich sicher fühlen. Heute wird von den Geheimdiensten, und nicht nur von denen, allenthalben darüber hinweg gegangen, werden diese Werte dem sog. „Kampf gegen den Terrorismus“ untergeordnet. Man spricht – harmlos ausgedrückt – von Demokratieverlust. „Mehr Demokratie wagen“, ein heute oft wiederholtes Zitat von Willi Brandt, bedeutet kein Wagnis, sondern ist das Gebot der Stunde, ist für die verloren gegangene Glaubhaftigkeit in der Politik ein Wiedergewinn von Zustimmung und Vertrauen.

Man muss Angst haben um Frau Harrison. Sie fühlt sich in Berlin sicher. Wer sagt aber, dass nicht ein Kommando hierher geschickt wird, um sie zu entführen und in England oder den USA ins Gefängnis zu stecken bzw. nach Guantanamo zu verschleppen? So, wie man es bereits mit einigen anderen Menschen machte, gegen die noch nicht einmal hinreichende Verdachtsmomente bestanden, bei denen erst lange nach ihrer Internierung ohne ein ordentliches Gerichtsverfahren, z.T. durch Recherchen von Journalisten festgestellt wurde, dass sie nichts mit Terrorismus zu tun hatten. Das sind nicht nur Verstöße gegen die Verfassung, sondern das sind bereits handfeste kriminelle Machenschaften – von Organen (sog. Geheimdiensten), die einer demokratisch legitimierten parlamentarischen Kontrolle unterliegen sollten, eigentlich!?! Es kommt immer darauf an, von welchem Gesichtspunkt bzw. Standpunkt aus ein „Geheimnisverrat“ als solcher zu bezeichnen ist. Spioniert nicht jeder jeden aus? Wer oder was ist da heute noch zu bestrafen? Zu verteidigen und zu respektieren sind, darüber sind sich alle einig, in jedem Fall, überall und immer die grundlegenden Rechte eines jeden Menschen, egal ob Mann, Frau, Schwarzer oder Weißer. Es wurde und wird viel darüber diskutiert, wie man derartige Greueltaten wie sie im 2. Weltkrieg begangen wurden, in Zukunft verhindern kann. Erinnern ist eine Möglichkeit, greift aber nicht so richtig, wie man sieht. Vielleicht ist das, was Kærgaard sagt, erfolgversprechender: „Moralische Standards zurückzuerobern: Darum geht es beim Whisleblowing.“ Weil das Bewusstsein, gegen Unrecht anzukämpfen, in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Vielleicht riskieren deshalb Whisleblower viel, u.A. den Verlust von Freunden, des Jobs, usw. Der Gewinn an Selbstachtung ist nicht zu unterschätzen und auch an moralisch-politischer Unterstützung einer immer größer werdenden Öffentlichkeit, die bereit ist, in diese moralischen Standards zu investieren.

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